Rentner Hans W. (81) lebt in einer kleinen Wohnung in einer Gemeinde bei München. Seine
Rente liegt bei 650,83€, zudem bekommt er 169 € Grundsicherung. Seit vielen Jahren hat er gesundheitliche Probleme. Seit seiner letzten – wohl missglückten – Operation hat er einen künstlichen Darmausgang. Die Stomapflege, das Wechseln des künstlichen Ausgangs, kann er selbst nicht durchführen, da er durch eine andere Krankheit versteifte Finger hat. Daher muss dreimal wöchentlich der ambulante Pflegedienst kommen.

Die Krankenkasse zahlt nicht
Die Kosten für die Stomapflege werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Deren Begründung: „Die Stomabehandlung ist kein Bestandteil der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses“ (Quelle: AOK Bayern). Herr W. hat einen Pflegegrad beantragt, dieser wurde aber abgelehnt. Er sei noch „zu fit“. Das Grundsicherungsamt übernimmt die Kosten auch nicht.
Herr W. fällt leistungstechnisch durch alle Raster.

Die Kosten erdrücken den Rentner
Herr W. ist am Boden zerstört, da er die Rechnungen des Pflegedienstes selbst zahlen muss, dies sind im Monat rund 200 €. Und das bei seiner kleinen Rente. Er hat fast kein Geld für sich selbst zur Verfügung, dabei würde er so gerne mal wieder unter Menschen gehen ­– mal einen Kuchen und Cappuccino im Café genießen oder in einem Restaurant essen gehen.

Hilfe kommt vom Verein Ein Herz für Rentner
Mithilfe des Sozialamtes stellte Herr W. beim Verein EIN HERZ FÜR RENTNER einen Antrag auf Unterstützung. Sandra Bisping, 1. Vorsitzende des Vereins, konnte nicht glauben, was sie da las. „Herr W. hat es doch eh schon schwer mit dem künstlichen Darmausgang und seinen anderen Krankheiten. Hier geht es schließlich auch um seine Würde! Natürlich haben wir dem Rentner sofort geholfen und ihm die Stomabehandlung für die nächsten drei Monate bezahlt. Zudem bekommt er eine monatliche Patenschaft von 38 Euro. Damit er endlich mal wieder einen Kaffee und ein Stück Kuchen im Café genießen kann.“