3 Prozent mehr Rente – Rentnerfreude oder Rentnerfrust?
Rund 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich ab 1. Juli im Schnitt auf 43 Euro mehr im Monat freuen. Der Deutsche Rentenversicherungsbund hat errechnet, dass die Rentner im Westen mit 3,09 Prozent und die im Osten mit 3,23 Prozent mehr rechnen können. Der Vorstandsvorsitzende des Rentenversicherungsbund, Alexander Gunkel, erklärte gestern in Würzburg, dass es über die genaue Höhe erst Anfang kommenden Jahres Klarheit geben werde. Voraussetzung sei, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickelten. In diesem Jahr waren die Renten um 1,9 Prozent im Westen und 3,59 Prozent im Osten gestiegen, im Jahr zuvor um 4,25 beziehungsweise 5,95 Prozent.

Die Angst vor dem Fiskus
Viele Münchener Rentner fürchten durch die Erhöhung der Renten in die Steuerpflicht zur rutschen: „Ich habe mich erst gefreut, als ich gehört habe, dass die Rente kommendes Jahr um über drei Prozent steigen soll. Dann habe ich aber nachgerechnet und fürchte jetzt, dass ich dann aus meiner bislang steuerbefreiten Rentenhöhe in die Steuerpflicht rutsche. Mir wird darum voraussichtlich von der Rentenerhöhung kaum etwas bleiben. Ich habe 35 Jahre als Bürokraft im Landwirtschaftsministerium gearbeitet. Meine Rente ist so, dass ich jetzt gerade so genug zum Leben habe – auch wenn die Miete schon ein Viertel des Gelds frisst. Große Sprünge kann ich mir damit nicht erlauben. Dafür erhöhen sich die Politiker ihre Diäten am laufenden Band.“

Wer muss wirklich Steuern zahlen?
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BLV) erklärt, dass die Mehrzahl der Rentner in Deutschland in der Praxis nach wie vor keine Steuern zahlen muss. Zwar sind die jährlichen Rentenanpassungen für alle Rentner in voller Höhe steuerpflichtig, doch das steuerfreie Existenzminimum wird 2018 um 180 Euro auf 9000 Euro im Jahr angehoben, erklärt der BVL. Außerdem können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das sind im Durchschnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge. Deshalb verändert sich die steuerliche Situation erst, wenn die Rente 2018 um mehr als 200 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Wer aufgrund geringer Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, braucht im Rentengebiet West laut BVL auch nach der vorgesehenen Anpassung in der Regel keine Steuerbelastung zu befürchten. Solange also keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für Neurentner des Jahres 2018 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1186 Euro im Westen und 1187 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. Wer nach der Rentenanpassung diese Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren.

Wer Grundsicherung bezieht, geht leer aus
Wer Grundsicherung im Alter bezieht – immerhin 531 371 Rentner bundesweit, davon 70 174 in Bayern – hat von der Erhöhung jedoch gar nichts, wie eine Rentnerin, die von „Ein Herz für Rentner“ unterstützt wird, berichtet: „Ich könnte ein paar Euro im Monat bei der Vielzahl meiner Krankheiten sehr gut gebrauchen. Doch die Rentenerhöhung wird mir direkt von der Grundsicherung abzogen. Also bleibt mir genauso wenig wie vorher. Und dafür habe ich über 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Die Rentner, die die Erhöhung dringend gebrauchen können, gehen letztendlich leer aus. Wir sehen keinen Cent davon, weil es direkt mit der Grundsicherung verrechnet wird. Ich finde die Regelung unfair. Warum haben wieder genau die das Nachsehen, die kaum über die Runden kommen? Zum Glück hilft mir der Verein über die Runden zu kommen und steht mir in Notsituationen zur Seite.“ VdK Chefin Ulrike Mascher fordert für alle, die Grundsicherung beziehen, einen Freibetrag von 200 Euro für Leistungen aus der Rentenversicherung, insbesondere für die Mütterrente und die jährlichen Rentenanpassungen.